Auch wenn die Projektsteuerung vom Auftraggeber selbst erbracht wird, kann unter bestimmten Umständen die Beauftragung von anteiligen Projektsteuerungsleistungen in einzelnen Projektstufen oder Handlungsbereichen erforderlich werden.
Dies betrifft in sich abgeschlossene Einzelleistungen, wie beispielsweise:
- Unterstützung des Bauherren in der Phase der Projektentwicklung
- Aufstellen und Fortschreiben des Organisationshandbuches
- Mitwirken bei der Beantragung von Investitions- und Fördermitteln
- Durchführung von Auswahlverfahren für die beteiliten Freischaffenden
sowie das dazugehörigen Vertrags- und Nachtragsmanagement. - Errichten und Führen der Projektbuchhaltung
- Steuerung und Dokumentation des Planlaufes
- Konzeption und Mitwirkung der Übergabe an den Nutzer
- Mitwirkung bei der Erstellung der Bauabrechnung und der
Zusammenstellung der Verwendungsnachweise - Unterstützung des Bauherren bei der Vorbereitung und Führung
von gerichtlichen Auseinandersetzungen