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ULV AuskunftAntrag auf Eintragung/Verlängerung im ULV
Wenn Sie sich im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis eintragen lassen oder eine bestehende Eintragung verlängern wollen, nutzen Sie bitte den folgenden Link:
Ergänzende Unterlagen zum Antrag: Sie können den Formularassistenten nicht benutzen? Hier stehen Ihnen die einzelnen Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung. Diese sind jeweils einzeln zu unterschreiben und auf dem Postweg im Original zu versenden. Sie haben Fragen zum Antragsprozess? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.
Informationen über die Datenverarbeitung
Information über die Datenverarbeitung im Bereich ULV AuskunftNachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Art und Weise sowie den Umfang der Erhebung und Verarbeitung Ihrer übermittelten Daten im Rahmen der Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge des Landes Berlin (ULV). Quellen und DatenBei der das ULV führenden Stelle werden im Rahmen der Beantragung der Präqualifizierung und Eintragung in das ULV-Berlin die von den Antragstellern – Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes einschließlich solcher, die Fuhr- und Speditionsleistungen erbringen, sowie Unternehmen und freiberuflich Tätige im Liefer- und Dienstleistungsbereich- übersandten personenbezogenen Daten verarbeitet. Des Weiteren verarbeitet das ULV – soweit dies für die Präqualifizierung und Eintragung in das ULV- Berlin erforderlich ist, Daten, die wir aus öffentlichen Quellen (z.B. Gewerbezentralregister, Handelsregister, Kammern, Gewerberegister etc.) erhalten oder von sonstigen Dritten (z.B. öffentlichen Auftraggebern, Sozialkassen, Berufsgenossenschaften, etc.) berechtigterweise übermittelt werden. Bei den verarbeiteten Daten handelt es sich im Wesentlichen um unternehmensbezogene Daten. Allerdings enthalten die Antragsunterlagen auch personenbezogene Daten insbesondere von Leitungs- und Führungskräften sowie Beschäftigten. Unter Anderem können personenbezogene Daten erhoben werden, wenn diese zur Prüfung der Eignung oder als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und persönlichen Zuverlässigkeit erforderlich sind. Folgende Unterlagen können Gegenstand der Verarbeitung sein:
Relevante DatenIm Rahmen der Präqualifizierung und Eintragung in das ULV werden insbesondere Daten aus der Gewerbean-/-ummeldung, der Handwerkskarte, der Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der Bescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen, der Nachweis der Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherungen, der Bescheinigung in Steuersachen, der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen sowie Unternehmensstammdaten und Referenzen erhoben und verarbeitet. Zweck und Rechtsgrundlagen der VerarbeitungPräqualifizierung / EignungsprüfungDas ULV verarbeitet Daten zur Durchführung der Präqualifikation und Eignungsprüfung der Bewerber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) Var. 1 DSGVO, §§ 122 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), 48 Abs. 8 S. 1 VgV, 4 Abs. 1 S. 1, 2 AZG i. V. m Nr. 9 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges (ZustKat AZG) zu § 4 Abs. 1 S. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Schwärzung personenbezogener DatenBevor die genannten Unterlagen in das ULV eingestellt werden, werden diese, soweit erforderlich, geschwärzt. Nicht geschwärzt werden personenbezogene Daten der Organe und stellvertretungsberechtigten Personen der Unternehmen. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) Var. 1 DSGVO, §§ 122 Abs. 3 GWB, 48 Abs. 8 S. 1 VgV, 4 Abs. 1 S. 1, 2 AZG i. V. m Nr. 9 Abs. 1 ZustKat AZG. Bereitstellung der Daten für Vergabeentscheidung öffentlicher StellenDie im Rahmen der Präqualifizierung erhobenen Daten stellt das ULV öffentlichen Stellen zur Durchführung von Vergabeentscheidungen zum automatischen Abruf über die Schnittstelle des ULV mit der eVergabe-Plattform bereit. Soweit personenbezogene Daten nicht geschwärzt oder in anderer Form anonymisiert werden, ist die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. e) Var. 1 DSGVO), §§ 127 GWB, 58 Abs. 1 VgV, 4 Abs. 1 S. 1, 2 AZG i. V. m. Nr. 9 Abs. 1 ZustKat AZG. Wer erhält die Daten?Grundsätzlich werden Daten nicht an Dritte weitergegeben. Gleichwohl ist das ULV-Berlin in einer Web- Auskunft veröffentlicht und besteht aus einem öffentlichen und zwei nicht öffentlichen Teilen. (1) Im öffentlichen Teil sind die folgenden Stammdaten der eingetragenen Unternehmen allgemein zugänglich:
(2) Auf den nicht öffentlichen Teil kann nur nach Eingabe der dem eingetragenen Unternehmen übermittelten Zugangsdaten zugegriffen werden. Im nicht öffentlichen Teil sind alle vom Unternehmen eingereichten und geprüften Nachweise und Erklärungen hinterlegt. (3) Öffentliche Auftraggeber insbesondere des Landes Berlin erhalten zur Auswahl geeigneter Teilnehmer nicht offener Vergabeverfahren auf Antrag einen beschränkten Zugriff auf die folgenden Informationen:
Auf Nachfrage erhalten öffentliche Auftraggeber zum Zweck der Prüfung der Eignung in einem laufenden Vergabeverfahren oder zwecks Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zudem Auskunft über eine Aufhebung und bestehende Sperre sowie die zur Aufhebung oder Sperre führenden Gründe. Die Web-Auskunft ist extern gehostet und wird von einem Dritten betrieben und gepflegt. (4) Die Daten können der Europäischen Kommission sowie zuständigen Aufsichts- oder Prüfbehörden zur Verfügung gestellt werden. Dauer der DatenspeicherungDie erhobenen und verarbeiteten Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der genannten vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei gilt zu beachten, dass bei jährlicher Erneuerung der Eintragung eine Art "Dauerverhältnis" entsteht. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 VgV können die Daten bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufbewahrt werden, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Rechte betroffener natürlicher Personen nach DSGVOJede betroffene Person hat das Recht auf
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. BeschwerderechtJede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.datenschutz-berlin.de) entnehmen. Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Datenschutzbeauftragte der Senatsverwaltung:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |